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Neue Packungen Tabakwaren

Vorabinformation zu neuen Packungen mit kombinierten Text- und Bildwarnhinweisen

Die neue Richtlinie für Tabakerzeugnisse wird ab 20. Mai 2016 Gesetz. Sie schreibt Herstellern von Tabakerzeugnissen vor, ab 20. Mai 2016 nur noch Packungen zu produzieren, die zu zwei Dritteln mit Warnhinweisen bedruckt sind.

Was bedeutet dies für den Einzelhandel?
Betroffen sind die Hersteller. Die müssen diese neue Richtlinie umsetzen und ihre Packungen anpassen.

Ab wann werden neue Packungen von uns an Sie ausgeliefert?
Das kann von Marke zu Marke sehr unterschiedlich sein. Im Juni 2016 werden wahrscheinlich erste Auslieferungen mit solchen Packungen an Sie erfolgen.

Was ist bei den neuen Packungen zu beachten?
Im Prinzip ersetzen die neuen Packungen einfach nur die bisherigen. An Inhalt und Preis ändert sich nichts – allerdings hat diese neue Ware neue EAN-Codes (Wichtig für Ihr Kassensystem!).

Wie sollten Sie mit den Packungen ohne neue Warnhinweise verfahren: Abverkaufen!
Ihre Warenbestände können Sie ohne Bedenken bis zum 20. Mai 2017 verkaufen, sagt das Gesetz. Es gibt also keine Probleme. Im Gegenteil, viele Konsumenten werden sicher zunächst bei Ihnen noch nach den „alten“ Packungen fragen. Eine Rückgabe von Beständen ist nicht möglich.

Noch Fragen ...
... zögern Sie bitte nicht, unseren Gebietsverkaufsleiter anzusprechen.


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